Seitenbereiche

Vorabpauschale 2024/2025

Inhalt

Vorabpauschale

Am 2.1.2025 ziehen inländische Depotbanken bei Investmentfonds im Wertpapierdepot die sogenannte Vorabpauschale für 2024 ein. In den Jahren 2022 und 2023 war keine Vorabpauschale fällig, da sich in den Jahren 2021 und 2022 zum Jahresbeginn ein negativer Basiszinssatz ergeben hatte. Die Vorabpauschale wird jeweils am ersten Werktag des Folgejahrs fällig.

Berechnung

Die Vorabpauschale beträgt 70 % des sich aus der Multiplikation des Fondsrücknahmepreises vom Jahresanfang des Vorjahres mit dem Berechnungszinssatz ergebenden Produktes. Hatte der Rücknahmepreis eines Fonds am 2.1.2024 100 betragen, ist am 2.1.2025 eine Vorabpauschale von 100 x 2,29 % x 70 % = € 1,603 pro Fondanteil fällig.

Stand: 17. Dezember 2024

Bild: Nirusmee - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Adresse

Gartenstr. 25
57234 Wilnsdorf Deutschland

Kontakt

Fax: +49 271 39 37 801 info@wagener-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
bis Uhr bis Uhr

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.